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Leistungen

Privathaushalte

Wenn Sie nicht mehr können und andere nicht da sind, dann helfe ich Ihnen:

  • beim Essen kochen
  • bei der Raum- und Treppenreinigung
  • beim Einkaufen
  • beim Wäsche waschen und bügeln
  • beim Spazieren gehen
  • alle sonstigen Tätigkeiten des Alltags, die Ihnen schwer fallen
  • bei der vorübergehenden Pflege, wenn Ihre Angehörigen verhindert sind (Verhinderungspflege)

Ersttermin

Grundsätzlich komme ich zu einem unverbindlichen Beratungstermin zu Ihnen. So können wir uns gegenseitig kennenlernen und über die anstehenden Aufgaben unterhalten. Danach räumen wir uns beidseitig eine Bedenkzeit ein. Erst wenn die "Chemie" passt und Art sowie Umfang der Tätigkeiten geklärt sind, kommt es zu einer vertraglichen Vereinbarung.

Abgrenzung

Im Mittelpunkt meiner Begleitung als Alltagshelferin steht der Kontakt zu den Menschen, die ich betreue. Zu meinen Aufgaben gehören u.a. auch Reinigungsarbeiten in der Wohnung. ABER: Reinigung von Dachböden, Kellerräumen, ganzen Häusern und kompletten Fenterfassaden übernehme ich ausdrücklich NICHT! Diese Tätigkeiten fallen nicht mehr unter den Begriff der haushaltsnahen Dienstleistung. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Hausmeisterservice oder ein Reinigungsunternehmen

Anerkennung

Ich bin vom Thüringer Landesverwaltungsamt anerkannt für die Abrechnung des Entlastungsbetrags für haushaltsnahe Dienstleistungen bei pflegbedürftige Personen im privaten Haushalt mit den Pflegekassen in Thüringen.

Einzugsgebiet:

  • ca.10 Kilometer um Untermaßfeld