Aktuelle Preise
Stand: Oktober 2026
Ich führe einen angemeldeten Gewerbebetrieb und wende die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Daher wird auf meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- 32,95 € je Stunde für Privatpersonen und Personen, die über den Entlastungsbetrag abrechnen.
- 35,00 € je Stunde bei Verhinderungspflege ohne weitere Kosten.
- Die Abrechnung mit der Pflegekasse kann über eine Abtretungserklärung erfolgen.
- Wichtiger Hinweis: Bitte prüfen Sie eigenständig die Höhe und den Anspruch Ihres Entlastungsbetrages.
- Aktuelles: Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Entlastungsbetrag für Personen mit Pflegegrad 1 zum 01.01.2027 entfallen. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.